Die Übernahme der Kosten beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sie benötigen hierzu
1. Einen Antrag auf Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse
2. Die Verordnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin
Diese muss enthalten:
Die Diagnose
Den Zeitraum der benötigten Hilfe durch die Familienpflege / Haushaltshilfe
Die täglich zu leistenden Stunden, die erbracht werden sollen, damit Sie sich wieder gesundheitlich stabilisieren können
Beides: Die ärztliche Verordnung und der ausgefüllte Antrag müssen schnellstmöglich der Krankenkasse vorliegen.
3. Die darauf folgende Bewilligung uns per Fax oder Mail zukommen lassen
Wenn Sie noch Fragen zur Beantragung haben, rufen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne!
Telefon: 0211 – 418 444-10
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nach § 38 SGB V Haushaltshilfe
Seit dem 1. Januar 2004 leisten Versicherte Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Fragen dazu klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
AOK, Barmer, TK, IKK classic, DAK, SBK, KKH, HKK, SECURVITA, Daimler BKK, mhplus BKK
Die Kosten für die Familienpflege / Haushaltshilfe während einer Reha- oder Kur Maßnahme übernimmt die Krankenkasse, Rentenversicherung oder ggf. die Berufsgenossenschaft.
Wurde der Antrag auf eine Haushaltshilfe abgelehnt und leben Kinder im Haushalt, deren Versorgung infolge der Erkrankung der Mutter / des Vaters nicht gewährleistet ist, kann beim Amt für Soziales und Jugend ein Antrag auf ambulante Familienpflege gestellt werden.
Gerne können wir mit Ihnen klären, ob die Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen.
Bei privat Versicherten mit Beihilfe übernimmt in der Regel die Beihilfe oder die Krankenkasse einen Teil der Kosten oder das Amt für Soziales und Jugend.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit die Familienpflege / Haushaltshilfe als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Kalkumer Straße 85
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 418 444-0
Fax.: 0211 - 418 444-19
E-Mail: info@kind-vamv-duesseldorf.de
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