Schulassistenz
Integrationhilfe an Schulen
Schulassistenz ist eine geeignete Maßnahme, um die soziale Teilhabe beim Schulbesuch für ein Kind mit Behinderung zu ermöglichen. Sie ist eine Einzelfallhilfe, die sich individuell nach dem Bedarf jedes einzelnen Kindes richtet und eine qualifizierte Unterstützungshilfe, die stundenweise oder während der gesamten Zeit in der Schule (zum Teil einschließlich des Schulweges) einem Kind assistierend und unterstützend zur Seite stehen kann.
Aufgrund der individuellen Bedarfe des zu begleitenden Kindes werden die Aufgaben der Assistenz in Hilfeplangesprächen jeweils auf das einzelne Kind zugeschnitten. Grundsätzlich sind immer die folgenden Förderbereiche zu berücksichtigen:
- Unterstützung bei lebenspraktischen Anforderungen
- Unterstützung bei Emotions- und Verhaltenskontrolle
- Didaktische Einzelförderung
Antragsstellung
Die Kosten für die Integrationshilfe in der Schule kann nach Antragsstellung das Amt für Soziales und Jugend für Kinder mit Behinderung übernehmen. Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Teilhabebedarf. Die Bewilligung wird in der Regel für ein Schuljahr erteilt.
Für die Antragsstellung beim Amt für Soziales und Jugend ist eine ärztliche bzw. fachpsychiatrische Diagnostik Voraussetzung, die bescheinigt, dass das betroffene Kind Beeinträchtigungen hat und wie diese auszugleichen oder zu mildern sein könnten. Für die Beantragung muss eine dauerhafte, seit mindestens sechs Monaten bestehende wesentliche geistige oder körperliche Behinderung oder eine seelische Behinderung vorliegen oder drohen.
Bei einer gleichzeitigen seelischen und geistigen oder körperlichen Behinderung ist bei der Zuständigkeit ausschlaggebend, welche der beiden Beeinträchtigungen den Bedarf an Schulbegleitung (mehr) auslöst.