KiTa-Assistenz ist eine Einzelfallhilfe, die sich individuell nach dem Bedarf jedes einzelnen Kindes richtet und eine qualifizierte Unterstützungshilfe, die stundenweise oder während der gesamten Zeit in der Kindertagesstätte einem Kind assistierend und unterstützend zur Seite stehen kann.
Aufgrund der individuellen Bedarfe des zu begleitenden Kindes werden die Aufgaben der Assistenz jeweils auf das einzelne Kind zugeschnitten. Grundsätzlich sind immer die folgenden Förderbereiche zu berücksichtigen:
Antragsstellung
Die Kosten für die Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung kann nach Antragsstellung der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen von individuellen heilpädagogischen Leistungen übernehmen. Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Teilhabebedarf. Die Bewilligung wird in der Regel für ein Kindergartenjahr erteilt. Die Leistungen des KiBiZ und der Basisleistungen I (vormals FInK) sind vorrangig.
Für die Antragsstellung beim LVR ist eine ärztliche bzw. fachpsychiatrische Diagnostik Voraussetzung, die bescheinigt, dass das betroffene Kind Beeinträchtigungen hat und wie diese auszugleichen oder zu mildern sein könnten. Für die Beantragung muss eine dauerhafte, seit mindestens sechs Monaten bestehende wesentliche geistige oder körperliche Behinderung oder eine seelische Behinderung vorliegen oder drohen.
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