Freizeitassistenz
Einzelbetreuungen für Kinder und Jugendliche
Die Freizeitassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung zur Sicherung einer altersgemäßen sozialen Teilhabe in ihrer Freizeit. Die Voraussetzung für die Antragsstellung der Freizeitassistenz beim Amt für Soziale Sicherung ist eine ärztliche oder fachpsychologische Stellungnahme.
Die qualifizierte Freizeitassistenz ist eine individuelle Begleitung, Beratung, Anleitung und Unterstützung zur Teilhabe beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Spaziergänge, Spielplatzbesuch, Tagesausflüge, Besuch kultureller Veranstaltungen, Besuch von Bildungsveranstaltungen, Begleitung zu Vereinen, Büchereibesuch, kleine Ausflüge, Vorlesen von Büchern und Zeitschriften, Hilfe zum Aufbau von Kontakten und Freundeskreisen, Besuch von Sportveranstaltungen, Besuch von Kinder- und Jungendgruppen,
- Hilfen bei der Bewegung mit Rollstuhl, Gehhilfe, Tandem, Hilfen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Hilfen zur Förderung der Mobilität
- Hilfe bei beschränkter Gefahreneinschätzung, Hilfe im Umgang mit eigenen Verhaltensschwierigkeiten, Lernen von Strategien zur Konfliktbewältigung,
- Selbständigkeit, Vermeiden von Ausgrenzung, Weiterentwicklung sozialer Fähigkeiten (z.B. Aufbau von Beziehungen, Verhalten in Gruppen, Vermeidung von Konflikten), Selbstbewusstsein und Belastbarkeit.