Haushaltshilfe / Familienpfleger_in
bei Krankheit des hauptbetreuenden Elternteils!
Sie sind Mutter / Vater, die aus Krankheits- oder anderen Gründen ausfallen und Ihr/e Kind / Kinder nicht versorgen und Ihren Haushalt nicht weiterführen können?
Bei Krankheit des hauptsächlich betreuenden Elternteils haben Sie Anspruch auf eine Familienpfleger_in / Haushaltshilfe, z.B. in folgenden Fällen:
- bei einer schweren, langfristigen Erkrankung
- bei einem Krankenhaus-, Kur- oder Reha-Aufenthalt
- während einer Risikoschwangerschaft
- bei einem Beinbruch
In Absprache mit Ihnen planen wir gemeinsam Ihren Familienalltag, wenn Sie die Kinderbetreuung und das Familienleben aus verschiedensten Krankheitsgründen nicht mehr selbst bewältigen können.