Eingliederunghilfe
Individuelle Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Wenn Kinder oder Eltern mit einer Behinderung einen Bedarf an Unterstützung zur sozialen Teilhabe benötigen, der nicht ohne Assistenzleistungen erreicht werden kann, wird eine Integrationshilfe notwendig. Kinder, Jugendliche oder Eltern, die von einer seelischen, geistigen, körperlichen oder Sinnes-Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben dann Anspruch auf Eingliederungshilfe.