In der Kindertagespflege können Kinder ab der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr betreut werden. Voraussetzung für einen Platz ist die Berufstätigkeit / Arbeitsaufnahme / Ausbildung der Eltern oder eine außergewöhnliche familiäre Situation, die eine stundenweise Unterbringung in der Kindertagespflege notwendig macht. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz greift ab dem ersten Lebensjahr.
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