Die UN-Kinderrechtskonvention

Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit

Man könnte glauben, sie seien selbstverständlich: die Kinderrechte. Aber, dass es diese Rechte überhaupt in einer schriftlich festgelegten Form gibt, dafür haben die Vereinten Nationen (United Nations/UN) gesorgt: 1989 beschlossen die UN-Vertreterinnen und -Vertreter nach zehnjähriger gemeinsamer Arbeit die Kinderrechtskonvention – ein Dokument, das die ganz eigenen Bedürfnisse und Interessen der Kinder betont. Zum Beispiel das Recht auf Freizeit, das Recht auf Bildung oder auch das Recht auf Schutz vor Gewalt.

Dieses Kinderrechte-Regelwerk gilt für alle Kinder weltweit – ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe oder Religion sie haben und ob sie Mädchen oder Junge sind. Denn allen Kindern ist eines gemeinsam: Sie brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll zu entfalten. Ihnen genau diesen Schutz zu geben, darum geht es in der Kinderrechtskonvention.

Die Kinder­recht­skon­ven­tion wurde am 20. Novem­ber 1989 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet.

Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. Seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist Vieles erreicht worden. Aber es gibt weiter viel zu tun.

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

(Artikel 2)

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

(Artikel 24)

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

(Artikel 28)

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

(Artikel 31)

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

(Artikel 12 und 13)

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

(Artikel 19, 32 und 34)

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

(Artikel 17)

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

(Artikel 16)

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

(Artikel 22 und 38)

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

(Artikel 23)

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