Häufige Fragen & Antworten

Meist gestellte Fragen

Die Rechte von Kindern werden gewahrt. Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Kinder haben Rechte auf eine gewaltfreie Erziehung.
Sie haben ein Recht auf:

  • Gleichheit, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit
  • Freie Meinungsäußerung
  • Beteiligung, Zugang zu Medien, Schutz der Privatsphäre
  • Würde, Schutz vor Krieg
  • Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.

Für weitere Informationen siehe hier.

Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt, so dass sich die Kinder altersgemäß entwickeln können, so kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Kindeswohl gesichert ist.

Die wichtigsten Grundbedürfnisse von Kindern sind:
Das Bedürfnis

  • nach ständig liebevollen Beziehungen
  • nach körperlicher Unversehrtheit
  • nach Sicherheit und Geborgenheit
  • nach Anerkennung und die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung
  • nach individuellen, entwicklungsgerechten Erfahrungen
  • nach Grenzen und Strukturen
  • nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und kultureller
    Kontinuität
  • nach einer sicheren Zukunft, z.B. ohne Armut, Schutz vor Krieg.

Werden die kindlichen Grundbedürfnisse längerfristig nicht ausreichend befriedigt, so
kann man in der Regel davon ausgehen, dass das Kindeswohl gefährdet ist.
Laut Bundesgerichtshof ist eine Kindeswohlgefährdung:
„Eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der
weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit
voraussehen lässt.“
BGH v.17.02.2010-XII ZB 68/09 BGH FamRZ 1956,351

Gesetzlich und moralisch, sind Sie verpflichtet einen Verdacht oder eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung zu melden.

Es ist notwendig im Wohle des Kindes zu handeln, damit eine bestmögliche, gewaltfreie Entwicklung gewährleistet werden kann. Die Grundbedürfnisse und Rechte des Kindes müssen erfüllt und beschützt werden, um akute wie langfristige Auswirkungen auf die Psyche des Kindes zu vermeiden.

Bitte wenden Sie sich umgehend  an Ihre Fachberatung, per E-Mail an kinderschutz@kind-vamv-duesseldorf.de oder telefonisch bei

Frau Rechter: 0211-418 444-20

Sollten Sie nicht an die Fachberatungsstelle Kindertagespflege bei KiND VAMV Düsseldorf e.V. angebunden sein, steht Ihnen der Kinderschutzbund sowie der örtliche BSD (Bezirkssozialdienst) zur Verfügung. Diese finden Sie unter:

https://www.duesseldorf.de/jugendamt/kinder-schuetzen/not/kindeswohl.html

https://www.kinderschutz-in-nrw.de/rat-und-hilfe/beratungsangebote-per-telefon-und-im-internet/

Nach Ihrem Austausch mit der Fachberatung und der Kinderschutzfachkraft zur Gefährdungseinschätzung wird gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprochen.

Bei gravierender Gefährdung gibt die Fachberatung eine Meldung ans Jugendamt, um das Wohl des Kindes sicherzustellen und mit dem Ziel, die bestmögliche Hilfe für die Familie und das betroffene Kind/Jugendliche zu installieren.

  • Erziehungsberatungsstellen
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

sind z.B. primäre Hilfsangebote und Möglichkeiten für die Familie.

Im weiteren Verlauf und bei gravierender Gefährdung greifen weitere Hilfesysteme.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Bei Vernachlässigung geht man davon aus, dass die betreuenden Personen die physiologischen Grundbedürfnisse von Kindern/Jugendlichen wiederholt nicht ausreichend befriedigen.

Indikatoren für Vernachlässigung sind u.a.

  • Mangel an Reinlichkeit
  • das Vorenthalten bzw. mangelnde Versorgung durch Nahrung
  • keine ausreichende Sicherstellung von Betreuung
  • nicht dem Wetter und Temperaturen angepasste Kleidung.

Psychische Gewalt sind Handlungen von Betreuungspersonen, die Kindern/Jugendlichen z.B.:

  • Angst machen
  • die Vermittlung des Gefühls der Wertlosigkeit
  • Ausgrenzung
  • Bloßstellung
  • Diskriminierung
  • unter Druck setzen

Entmutigung.

Wenn ein Kind/Jugendlicher körperlich bestraft wird, handelt es sich um körperliche Misshandlung.

Darunter zählen z.B.:

  • schlagen, treten, kneifen, schütteln, ziehen, schubsen
  • Verbrennungen zufügen

oder anderweitig verletzender Umgang mit dem Kind/Jugendlichen.

Unter sexuellem Missbrauch werden jegliche sexualisierte Handlungen mit einem Minderjährigen verstanden. Zu sexueller Gewalt gehören z.B.:

  • Belästigung mit sexualisierten Worten
  • Beobachtung beim Umziehen
  • Berührung
  • zeigen von pornografischen Inhalten
  • Gespräche über altersunangemessene sexuelle Dinge
  • Selbstbefriedigung vor Schutzbefohlenen
  • erstellen von Missbrauchsabbildungen.

Ein Säugling kann seinen Kopf nicht selbstständig halten und benötigt besondere Umsicht. Nach heftigem Schütteln des Körpers und dadurch auch des Kopfes können schwerwiegende Schäden entstehen.

Es kann dadurch z.B.:

  • zu Einrissen kommen
  • Lebensbedrohenden inneren Blutungen
  • Rückenmarksverletzungen
  • zum Atemstillstand oder Tod führen.

Das Bedürfnis des Kindes/Jugendlichen nach Bindung beschränkt sich nicht nur auf den familiären Rahmen. Mit zunehmendem Alter werden die Beziehungen zu Gleichaltrigen immer wichtiger. Fehlende soziale Kontakte verursachen Einsamkeit.

Unter verbaler Gewalt ist z.B. zu verstehen:

  • wenn den Kindern/Jugendlichen verbal gedroht wird
  • Anschreien
  • entwürdigende Bezeichnungen
  • öffentliches Demütigen
  • einschüchternde oder entmutigende Worte
  • häufiges Tadeln
  • Negation von Gefühlen
  • wiederkehrende Schuldzuweisungen
  • Anklagen, verletzende Witze.

    Die anhaltende fortlaufende Abwertung führt zum akuten Stress, hat gravierende Auswirkungen und verhindert eine gesunde Entwicklung des Kindes.

    Es gibt unterschiedliche Formen von Kindeswohlgefährdung, wodurch verschiedene Auswirkungen auf die Kinder/Jugendliche entstehen können.

    Die Kinder zeigen durch gefährdende Erfahrungen vermehrt z.B.:

    • Angstreaktionen
    • Selbstunsicherheit
    • Depressionen
    • Formen von Aggressionen und innerer Unruhe
    • mögliche Konzentrationsschwierigkeiten in Leistungssituationen.

    Durch Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend entwickeln sich bis ins hohe Erwachsenenalter Minderwertigkeitsgefühle, Scham- und Schuldgefühle.

    Als entwürdigende Strafmaßnahmen bezeichnet man Maßnahmen, die ein Kind/Jugendlichen durch Erniedrigung oder Beschämung bestrafen.

    Die Familie gilt als wichtigstes Lebensumfeld für Kinder und Jugendliche und gibt ihnen Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung. In der Familie werden Kindern und Jugendlichen Werte und Normen vermittelt. Die Beziehung zwischen den Familienmitgliedern dient als Vorbild für spätere Beziehungen. Miterleben von Partnerschaftsgewalt löst große Ängste und tiefe Unsicherheit bei den betroffenen Kindern/Jugendlichen aus. Auswirkungen von miterlebter häuslicher Gewalt haben einen großen und nachhaltigen Einfluss für die psychische und geistige Gesundheit sowie die soziale Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen im Erwachsenenalter.

    Es gibt vielfältige Gründe für die Kindeswohlgefährdung.
    Darunter zu verstehen sind z.B.:

    • das gegebene Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern
    • die Überforderung der Erziehungsberechtigten und Betreuungspersonen durch die alltäglichen Belastungen
    • die Überforderung in speziellen Krisensituationen
    • Hilflosigkeit der Betreuungspersonen
    • Einsatz von Gewalt als erzieherisches Mittel
    • schwere psychische Erkrankungen wie z.B. Suchterkrankungen
    • wirtschaftliche Notlagen

    und viele weitere Gründe.

    Auch sind Kinder/Jugendliche vor Gefahren durch Dritte zu schützen. „Dritte“ können hierbei alle Personen sein, die nicht Eltern oder Betreuungspersonen sind.

    Hierbei sind weitere Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde, und weiter gemeint, die in Interaktion mit dem Kind/Jugendlichen stehen.

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    Kalkumer Straße 85
    40468 Düsseldorf

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    Fax.: 0211 - 418 444-19
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