„Qualität in der Kindertagespflege“
Termine
Mit dem Betreuungsanspruch ab einem Jahr steht der Anspruch auf Bildung und Erziehung des zu betreuenden Kindes. Um herauszufinden, was damit gemeint ist, beschäftigen wir uns mit dem Kinderbildungsgesetz und der Bildungsvereinbarung NRW.
Auch weitere Materialien werden vorgestellt und überprüft, ob diese in der Betreuungssituation (und damit auch in der Bildungs- und Erziehungssituation) hilfreich sind. Wir arbeiten mit Fallbeispielen und in einem regen Austausch.